Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

1.1 Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die von uns für Kunden aufgrund erteilter Aufträge durchgeführt werden.

 

1.2 Einkaufs- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

 

2. Auftragserteilung – Angebote – Auftragsunterlagen

 

2.1 Die Annahme einer Bestellung wird für uns erst durch schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Nebenabreden und Bedingungen, die von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichen, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

2.2 Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck setzt eine genaue Übereinstimmung voraus. Alle Angaben sind in der Regel keine garantierten Beschaffungsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an uns auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.

 

2.3 Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass von ihm vorgelegte Zeichnungen, Muster usw. nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen.

 

2.4 Werden Sonderwerkzeuge in Auftrag gegeben, sind wir berechtigt, die Bestellmenge um ca. 10 v.H. mindestens jedoch um 2 Stück zu über- oder unterschreiten. Berechnet wird in diesem Fall die tatsächliche Liefermenge.

 

3. Lieferfristen

 

3.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Hat der Käufer Vorleistungspflichten, wie Zeichnungen und sonstige Unterlagen zu erbringen, beginnt die Lieferfrist jedoch erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer dieser Vorleistungspflicht vollständig nachgekommen ist.

 

3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf zum Versand gebracht oder vom Käufer abgeholt worden ist.

 

3.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn sich die Lieferung nachweislich infolge von uns nicht zu vertretender Umstände wie Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und sonstige Betriebsstörungen, die wir nicht beeinflussen können, verzögert. Die vorgenannten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Leistungsverzuges entstehen.

 

3.4 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, und den Käufer mit angemessenen verlängerten Fristen zu beliefern. Die Belieferung erfolgt dann zu unserem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisen. Die Inrechnungstellung weiterer uns zusätzlich entstandener Kosten für Lagerung u.s.w. bleibt vorbehalten.

 

 

4. Versand, Gefahrenübergang

 

4.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht

oder abgeholt worden ist. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen unter Beachtung üblicher Sorgfalt. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Sendung von uns gegen Transport- und/oder sonstige Schäden versichert.

 

4.2 Verzögert sich der Versand oder die Abholung des Liefergegenstandes auf Wunsch des Käufers oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über, wir sind in diesem Fall jedoch bereit, auf Wunsch und Kosten des Käufers die von ihm verlangte Versicherung abzuschließen.

 

5. Preise und Zahlung

 

5.1 Die Preise verstehen sich nach unserer Wahl ab Werk oder Verkaufsraum. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

5.2 Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag. Bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von mehr als sechs Wochen, gerechnet von der Auftragsbestätigung an, behalten wir uns Änderung der Preise im marktüblichen Rahmen vor.

 

5.3 Falls nicht anders vereinbart, sind Zahlungen in EUR ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers innerhalb von 30 Tagen zu leisten.

 

5.4 Kommt der Käufer mit der Zahlung mehr als 12 Werktage in Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.

 

5.5 Schecks können erfüllungshalber entgegengenommen werden. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

5.6 Die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung durch den Käufer ist nur bei unbestrittenen Gegenansprüchen des Käufers statthaft.

 

5.7 Sind Teilzahlungen vereinbart, sind wir berechtigt, bei Überschreitung des eingeräumten Zahlungszieles, bei Scheckprotest oder bei Zahlungseinstellungen ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit die sofortige Zahlung  des gesamten Lieferpreises zu verlangen und bis zu dessen Erfüllung die Auslieferung noch ausstehender Lieferungen, sowie die Annahme neuer Bestellungen zu verweigern.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Liefergegenstände durch den Käufer untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsuntergang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält. Für diesen Fall tritt der Käufer außerdem vorab seine Forderung aus dem Wiederverkauf zugleich mit Abschluss des Liefervertrages an uns in Höhe des Lieferpreises ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände treten oder an den Liefergegenständen entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.

 

 

7. Rücktritt vom Vertrag

 

7.1 Kommt ein Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben und für den durch uns bereits nachweisbare Vorleistungen zu erbringen waren, nicht zur Ausführung, so steht uns gegen den Käufer eine Entschädigung in Höhe von 10 v.H. der Auftragssumme sowie Erstattung der nachweisbar bereits anfallenden Kosten zu.

 

 

7.2 Veränderungen in der Vermögensanlage des Käufers, die Zahlungsunfähigkeit befürchten lassen, und das Ausbleiben fälliger Zahlungen aus vormaligen Rechnungen trotz Nachfristsetzung, erlauben uns den Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall haben wir neben dem Anspruch auf Abrechnung der bereits ausgeführten Lieferungen Anspruch auf Ersatz sämtlicher uns entstandenen Kosten; dieser Anspruch beträgt mindestens 10 v.H. der Auftragssumme.

 

7.3. In diesen Fällen der Ziffer 7.1 und 7.2 entfällt bzw. mindert sich unsere Entschädigung, wenn der Käufer den Nachweis erbringt, dass der Schaden entweder überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die fällige Pauschale ist.

 

8. Mängelhaftung

 

8.1 Stellen sich innerhalb der gesetzlichen Garantieansprüchen seit Gefahrübergang infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelnder Ausführung – Liefergegenstände als unbrauchbar heraus oder ist ihre Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt, sind wir nach unserer Wahl zur unentgeltlichen Nachbesserung oder Neulieferung der betreffenden Teile verpflichtet. Dies gilt insbesondere für das Erreichen der vereinbarten Maß- und Arbeitsparameter. Die Gewährleistung für die Erfüllung von Standzeit- oder Mengenvorgaben wird ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Feststellung derartiger Mängel ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß Abschn.6 erstreckt sich auch auf neu gelieferte Teile.

 

8.2 Beruht die Unbrauchbarkeit des gelieferten Gegenstandes auf Mängel des vom Verkäufer angelieferten Materials, haften wir nur, wenn bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt diese Mängel bei der Fertigung hätten erkannt werden müssen. Bei Fertigung nach Zeichnung des Käufers haften wir nur für die zeichungsgemäße Ausführung, nicht für die Funktion.

 

8.3 Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung sämtlicher Ansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten erfolglos war oder beispielsweise aufgrund einer Insolvenz aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist  die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche gegen uns gehemmt.

 

8.4 Für Schäden, die bei dem/oder durch den Käufer oder dem Anwender entstanden sind, durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeignete Spann- und/oder Betriebsmittel oder ungeeignete chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, wird keine Gewähr übernommen.

 

8.5 Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf die Auftragssumme der von uns gelieferten Teile.

 

 

9. Sonstige Haftung

 

Weitergehende Schadenersatzansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf die Auftragssumme.

 

10. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

 

Sofern unvorhergesehene und von uns nicht vertretene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, ist der Vertrag angemessen anzupassen. Soweit dies für uns wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn uns die Leistung aus einem Grunde unmöglich wird, den wir nicht zu vertreten haben. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wir werden derartige Ereignisse dem Käufer nach Erkenntnis ihrer Tragweite unverzüglich mitteilen, und zwar auch in den Fällen, in denen zunächst mit dem Käufer eine verlängerte Lieferfrist vereinbart war.

 

11. Besondere Bestimmungen für Aufträge auf Bearbeitung, Aufarbeitung, Umarbeitung, Fertigstellung oder Neuanfertigung von Sonderwerkzeugen

 

Für derartige Bearbeitungsaufträge gelten folgende Besonderheiten:

 

11.1 Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu begleichen.

 

11.2 Für das Verhalten des uns eingesandten Materials übernehmen wir keine Haftung. Bei Mangelhaftigkeit des Materials bleibt unser Anspruch auf Vergütung unberührt.

 

11.3 Wird vom Käufer eingesandtes Material durch unser Verschulden unbrauchbar, leisten wir Ersatz in Höhe des Materialwertes. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall der Höhe nach auf den Wert des eingesandten Materials beschränkt. Sollten wir aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit weitergehend haften, beschränkt sich die Haftung für grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Auftragssumme.

 

12. Gerichtsstand

 

12.1 Alleiniger Gerichtstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergeben sind die zuständigen Gerichte des Verkäufers in Westerstede bzw. Oldenburg.

12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

13. Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen nicht berührt. Beide Seiten werden in diesem Fall die unwirksame Bedingung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst weitgehend entsprechende Regelung ersetzen.

 

Gültig ab 01.07.2002

 

C. Feike

 
WIDERRUFSRECHT

Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel 246 § 2 i.V. mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB, sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S.1 BGB i.V. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Feike Präzisionstechnik GmbH
An den Kolonaten 1
D-26180 Bad Zwischenahn

Telefax: 04486 / 6776
E-Mail: info@feike-net.de
Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 
AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS

Ein Widerrufsrecht nach den vorstehenden Bedingungen gemäß § 312d BGB besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
  • eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
  • die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind

und in allen anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

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